Unsere Vision


 

 

 

 

Spenden

Kinder brauchen die Nähe und Achtsamkeit ihrer Eltern 

Unterstützen Sie „für Kinder“ und spenden Sie, damit wir Kindern und ihren Eltern helfen können!
 

Einmalig mit einer Geldspende helfen und unterstützen:

Spendenkonto
Für Kinder
Sparkasse Stade Altes Land
BLZ: 241 510 05
Konto: 121 001 38 17

Nachhaltig unterstützen:

Nutzen Sie dafür unser Formular und schicken Sie es per Post (Hollernstr. 109, 21723 Hollern) oder als Fax (04141/792950)

Oder schreiben Sie uns!

 

Ihre Spende hat steuerliche Vorteile für Sie

Selbstverständlich erhalten Sie für jede Geldzuwendung eine Spendenbescheinigung, die Sie bei Ihrem Finanzamt geltend machen können. Bei Geldzuwendungen bis einschließlich 200,- EUR erkennt Ihr Finanzamt Ihren Kontoauszug als gültigen Spendennachweis an. Die Vorlage einer zusätzlichen Spendenbescheinigung ist in diesen Fällen nicht erforderlich. Möchten Sie dennoch eine Spendenbescheinigung, stellen wir Ihnen diese gern aus. Bitte geben Sie dafür Ihren Namen und Ihre vollständige Anschrift an.

Die eingehenden Spenden werden bis zur Stiftungsgründung von Familien e. V. treuhänderisch verwaltet.

 

Jubiläen: Schenken statt Geschenke

Feiern Sie ein Jubiläum, einen runden Geburtstag oder Hochzeitstag? Möchten Sie einen solchen Anlass nutzen, um Ihr und unser Anliegen weiteren Personen zur Unterstützung zu empfehlen? Dann sprechen Sie mit uns. Wir beraten Sie gern und unverbindlich zur Organisation und Abwicklung von Sammelspenden.

Zustiftung

Ihre Zuwendung kann als Zustiftung oder als zeitnah zu verwendende Spende dienen. Spenden müssen zeitnah bis spätestens zum Ende des folgenden Jahres für die Stiftungsprojekte eingesetzt werden.
Wenn Sie die Stiftungsinitiative nachhaltig unterstützen möchten, entscheiden Sie sich am besten für eine Zustiftung. Zustiftungen sind zum dauernden Verbleib im Vermögen der Stiftung bestimmt. Ihr Beitrag bleibt so "auf ewig" erhalten. Als Zustifter haben Sie die Garantie, dass Ihr Geld erhaltend zum langfristigen Wachstum der Stiftungstätigkeit beiträgt.
(Die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten für Spenden und Zustiftungen wurden 2007 in großem Umfang erweitert. Spenden können bis zu 20 Prozent des zu versteuernden Einkommens steuerlich geltend gemacht werden. Übersteigt eine Zuwendung die neue Höchstgrenze von 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte, kann sie nun zeitlich unbegrenzt vorgetragen werden., d. h. vom Spender in den Einkommensteuererklärungen der nächsten Jahre als Sonderausgabe genutzt werden. Zustiftungen in das Stiftungsvermögen können bis zu einer Höhe von einer Million Euro über einen Zeitraum von zehn Jahren steuerlich geltend gemacht werden.)

Newsletter abonnieren

Spendenkonto

Sparkasse Stade-Altes Land

Konto: 1 210 013 817
Blz: 241 510 05

Mit einer Kindheit voll Liebe kann man ein halbes Leben hindurch die kalte Welt aushalten.
(Jean Paul)

RSS | Impressum | © Wolfgang Bergmann Stiftungsinitiative, 2012