Auch für nicht verheiratete Väter wird der Zugang zum Sorgerecht für ihre Kinder erleichtert.
In einem Gesetzentwurf "zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern“ geht die Bundesregierung, ähnlich den Sorgerechts-Bestimmungen für verheitete Eltern nach einer Trennung, zunächst einmal aus von einer gemeinsamen Sorge für das gemeinsame Kind. Auch die Beantragung des alleinigen Sorgerechts durch den Vater im Streitfall wird erleichtert.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (Druckache 17/11048)
Die Rede der Justizministerin im Bundestag zu diesem Gesetzentwurf
Expertenanhörung im Bundestag am 28. November 2012, 12 Uhr. Näheres hier.










